Anmeldung
Magdalenen Gartenfest 2026
In Hildesheim | 6. – 7. Juni 2026 | 11-18 Uhr
Teilnahmebedingungen
Magdalenen Gartenfest in Hildesheim
Zulassung
Zugelassen sind Kunstschaffende, Designer, Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen, die selbst fertigen, sowie Direktimporteure / Einzel-Projektpartner des Fairen Handels, Sozialbetriebe und gemeinnützige Organisationen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, nimmt die Marktleitung eine Auswahl vor. Alle zugelassenen Aussteller erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung und einen Teilnahmevertrag.
Standbau
Es sind nur Aussteller zugelassen, die über einen eigenen wettersicheren Außenstand verfügen. Zugelassen sind ausschließlich weiße Zelte. Der Veranstalter haftet für keine Schäden an Stand und Ware. Alles, was für den Aufbau und die Dekoration benötigt wird, muss selbst mitgebracht werden. Die vorgesehenen Standmaße dürfen nicht überschritten werden. Der Stand muss am ersten Veranstaltungstag um 9:00 Uhr fertig aufgebaut und eingerichtet sein und er darf nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vor Beendigung der Veranstaltung teilweise oder ganz abgebaut werden. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt, eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet.
Strom, Wasser, Hygiene
Ein Stromanschluss kann nur von Gastrobetrieben gebucht werden. Wasseranschlüsse sind bedingt nach Absprache möglich. Ausstellende Gastrobetriebe und Aussteller, die Selbstgemachtes zu Verkostung anbieten, versichern mit der Anmeldung, dass sie über alle erforderlichen Gesundheits- und Hygienezertifikate verfügen und die entsprechenden Vorschriften einhalten.
Möbel und Müll
Die Veranstaltung ist ein Gartenfest und findet vollständig bei Tageslicht statt. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, ausgenommen bei einer amtlichen Unwetterwarnung. Bierzelttische und -bänke können gegen eine Gebühr gestellt werden. Der Veranstalter erwartet einen verantwortlichen Umgang mit Müll, der so weit wie möglich vermieden werden sollte. Anfallender Müll muss vom Aussteller getrennt und entsorgt werden. Bei Entsorgung durch den Veranstalter wird eine Gebühr erhoben.
Vorführungen und Mitmachangebote
Vorführungen der Handwerkskunst und Mitmachangebote am Stand sind ausdrücklich gewünscht. Sollte dies möglich sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in der Anmeldung. Für Vorführungen kann, wenn nötig, ein Stromanschluss bereitgestellt werden.
Parken
Für Aussteller steht ein PKW-Parkplatz in einer benachbarten Schule zur Verfügung. Der Parkplatz wird morgens zu Beginn der Veranstaltung verschlossen und am Tagesende wieder geöffnet, zwischenzeitliches Öffnen ist nur im Notfall möglich. Wohnmobile und Campingwagen sind dort nicht zugelassen.
Buchung
Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Bewerbung noch keinen rechtsgültigen Vertrag beschließt. Über die Zulassung der Aussteller entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Mit der Zusage erhalten Sie eine Rechnung über die Standmiete. Mit Überweisung der Standmiete kommt es zu einer verbindlichen Buchung und Sie erklären sich mit den hier genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.
Zahlung/Storno
Die Standgebühr ist bis spätestens bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt behält der Veranstalter sich vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, so behält der Veranstalter bei Stornierungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr ein. Bei Stornierungen, die später als 30 Tage vor der Veranstaltung eingehen, wird die Standgebühr nicht erstattet.
Rechtliche Hinweise
Sie verpflichten sich, den Stand mit den bei uns angemeldeten Produkten zu bestücken. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Trockenholz oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig. Ebenso ist der Verkauf von Speisen und Getränken ausschließlich den dafür mit einer Sondergenehmigung zugelassenen Ausstellern gestattet. Sie verpflichten sich dazu, den Stand und den Garten so zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben. Andernfalls müssen die entstehenden Kosten für die Wiederherstellung von Ihnen erstattet werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Gartenfläche oder für die Müllentsorgung. Zudem haften Sie für Ihre Waren und für einfache oder grobe Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter, sollten diese Personen- und/oder Sachschäden verursachen. Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewachung des Gartens tagsüber und nachts während der Aufbauzeit und der gesamten Marktzeit, jedoch ohne Haftung. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für Diebstahl. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht selbst verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, verpflichtet sich der Veranstalter Ihnen gegenüber, die Teilnahmegebühr zu erstatten. Alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) tragen Sie.
Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten, Bilder, Texte und Videos in Print- und elektronischen Medien öffentlich gemacht werden. Sie erklären sich ebenfalls damit einverstanden, dass Bilder und Videos von Ihnen und Ihren Produkten, die während der Veranstaltung gemacht werden, veröffentlicht werden können.
Bei Verletzung eines Punktes der Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter jederzeit vor oder während des Marktes die Zulassung zurückziehen. Der Stand darf dann nicht aufgebaut werden oder muss unverzüglich abgebaut werden. Hierfür trägt der Aussteller alle Kosten. Bei Räumung durch Dritte wird diese dem Aussteller in Rechnung gestellt. Zusätzlich behält sich der Aussteller die Anrechnung eines Schadensersatzes vor.
Durch Überweisung der Standmiete akzeptieren Sie die hier genannten Teilnahmebedingungen.
