Anmeldung
Magdalenen Gartenfest 2025

In Hildesheim | 24. und 25.05.2025 | 11-18 Uhr

1Inhaberdaten
2Standauswahl
3Information
4Zusammenfassung

Wer möchte einen Stand anmelden

Adressinformationen

Kontaktinformationen

Standpreise nach Sektor

Stand (Tiefe: 3 Meter)

  • ca. 2 m Frontlänge: 210,- € netto
  • ca. 3 m Frontlänge: 260,- € netto
  • ca. 4 m Frontlänge: 350,- € netto
  • ca. 6 m Frontlänge: 400,- € netto

Alle Preise zzgl. MwSt

Die Gebühr beinhaltet deine Standfläche, Werbung (Webseiten Flyer etc.) Aussteller Essen und Betreuung.

Teilnahmebedingungen
Magdalenen Gartenfest in Hildesheim 2024

Zulassung

Zugelassen sind Kunstschaffende, Designer, Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen, die selber fertigen, sowie Direktimporteure / Einzel-Projektpartner des Fairen Handels, Sozialbetriebe und gemeinnützige Organisationen. Gehen mehr Anmeldungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, nimmt die Marktleitung eine Auswahl vor. Alle zugelassenen Aussteller erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung und einen Teilnahmevertrag.

Standbau

Es sind nur Aussteller zugelassen, die über einen eigenen wettersicheren Außenstand verfügen. Alles, was für den Aufbau und die Dekoration benötigt wird, muss selbst mitgebracht werden. Die vorgesehenen Standmaße dürfen nicht überschritten werden. Der Stand muss am ersten Veranstaltungstag um 9:00 Uhr fertig aufgebaut und eingerichtet sein und er darf nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vor Beendigung der Veranstaltung teilweise oder ganz abgebaut werden. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt, eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet.

Strom, Möbel und Müll

Die Veranstaltung ist ein Gartenfest und findet vollständig bei Tageslicht statt. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, ausgenommen bei einer amtlichen Unwetterwarnung. Bierzelttische und -bänke können gegen eine Gebühr gestellt werden. Der Veranstalter erwartet einen verantwortlichen Umgang mit Müll, der so weit wie möglich vermieden werden sollte. Anfallender Müll muss vom Aussteller getrennt werden. Die Entsorgung findet durch die Haustechnik statt.

Vorführungen und Mitmachangebote

Vorführungen der Handwerkskunst und Mitmachangebote am Stand sind ausdrücklich gewünscht. Sollte dies möglich sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in der Anmeldung. Für Vorführungen kann, wenn nötig, ein Stromanschluss bereitgestellt werden.

Parken

Für Aussteller steht ein PKW-Parkplatz in einer benachbarten Schule zur Verfügung. Der Parkplatz wird morgens zu Beginn der Veranstaltung verschlossen und am Tagesende wieder geöffnet, zwischenzeitliches Öffnen ist nur im Notfall möglich. Wohnmobile und Campingwagen sind dort nicht zugelassen.

Buchung

Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Bewerbung noch keinen rechtsgültigen Vertrag beschließt. Über die Zulassung der Aussteller entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Mit der Zusage erhalten Sie eine Rechnung über die Standmiete. Mit Überweisung der Standmiete kommt es zu einer verbindlichen Buchung und Sie erklären sich mit den hier genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.

Zahlung/Storno

Die Standgebühr ist bis spätestens bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt behält der Veranstalter sich vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, so behält der Veranstalter bei Stornierungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr ein. Bei Stornierungen, die später als 30 Tage vor der Veranstaltung eingehen, wird die Standgebühr nicht erstattet.

Rechtliche Hinweise zur Durchführung der Veranstaltung

Sie verpflichten sich, den Stand mit den bei uns angemeldeten Produkten zu bestücken. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Trockenholz oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig. Ebenso ist der Verkauf von Speisen und Getränken ausschließlich den dafür mit einer Sondergenehmigung zugelassenen Ausstellern gestattet. Sie verpflichten sich dazu, den Stand und den Garten so zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben. Andernfalls müssen die entstehenden Kosten für die Wiederherstellung von Ihnen erstattet werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Gartenfläche oder für die Müllentsorgung. Zudem haften Sie für Ihre Waren und für einfache oder grobe Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter, sollten diese Personen- und/oder Sachschäden verursachen. Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewachung des Gartens tagsüber und nachts während der Aufbauzeit und der gesamten Marktzeit, jedoch ohne Haftung. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für Diebstahl. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht selbst verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, verpflichtet sich der Veranstalter Ihnen gegenüber, die Teilnahmegebühr zu erstatten. Alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) tragen Sie.
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und das Material öffentlich zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.
Bei Verletzung eines Punktes der Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter jederzeit vor oder während des Marktes die Zulassung zurückziehen. Der Stand darf dann nicht aufgebaut werden oder muss unverzüglich abgebaut werden. Hierfür trägt der Aussteller alle Kosten. Bei Räumung durch Dritte wird diese dem Aussteller in Rechnung gestellt. Zusätzlich behält sich der Aussteller die Anrechnung eines Schadensersatzes vor.
Durch Überweisung der Standmiete akzeptieren Sie die hier genannten Teilnahmebedingungen.